Kurtaxe – Eine Insel – eine Karte!


Wie in staatlich anerkannten Seebädern üblich, erhebt auch die Gemeinde Koserow eine Kurabgabe.

Die sogenannte Kurtaxe ist seit dem 01.04.2023 auf der Insel einheitlich geregelt. Eine Insel – eine Karte!!!

Wofür wird die Kurabgabe verwendet?Bild6
• Strand- und Ortsreinigung
• Strandabsicherung durch Rettungsschwimmer (ASB bzw. DLRG)
• kostenlose Nutzung der öffentlichen Sanitäreinrichtungen
• Kulturelle Veranstaltungen
• Pflege und Wartung der Kuranlagen (Kurplatz, Seebrücke, Strandpromenade)
• u.v.m.

Wer ist von der Kurabgabe befreit?

• Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren)
• Personen, die an Tagungen, Kongressen, Lehrgängen und Kursen teilnehmen
• Reisende, Handelsvertreter bzw. Personen bei Ausüben des Berufes

Höhe der Kurabgabe?Bild1

Die Kurabgabe beträgt für jeden Tag im Erholungsgebiet

• Hauptsaison vom 01.04. bis 31.10.
Für Personen ab 6 Jahren: 2,70 Euro

• Nebensaison vom 01.11. bis 31.12. und 01.01. bis 31.03.
Für Personen ab 6 Jahren: 2,00 Euro

Die Kurtaxe ist vor Anreise zu zahlen. Ihre Kurkarten liegen in der Wohnung bereit oder können digital per Mailversand empfangen werden.

Kurkarten soll man stets bei sich tragen und sind auf Verlangen von Bediensteten der Gemeinde, die sich als solche ausweisen müssen, vorzeigen.kose2

Die komplette Satzung der Gemeinde Koserow finden Sie «hier».